Wirtschaftsstrafverfahren und Unternehmensstrafrecht

Wirtschaftsstrafverfahren und Unternehmensstrafrecht

Übersicht

Ziel strafrechtliche Ermittlungsverfahren ist es die Verantwortlichkeit von Personen für Straftaten zu ermitteln. Dabei richten sich die Ermittlungen meist im ersten Schritt gegen die Unternehmensleitung, da diese Personen durch einen Blick in das Handels- oder Gewerberegister sehr schnell festzustellen sind und auch grundsätzlich für das gesamte Unternehmen verantwortlich sind. Häufig ist hier einer frühen Festlegung der Ermittlungsbehörden zu vermeiden und der Kreis der möglichen Verantwortlichen möglichst klein zu halten.

Denn auch das Unternehmen selbst ist von den Ermittlungenbetroffen. So verunsichern Durchsuchungen und Vernehmungen die Mitarbeiter und halten die Unternehmensführung von anderen wichtigen Aufgaben ab. Es drohen Reputationsschäden und Marktanteilsverluste. In neuerer Zeit steht auch die Verhängung von Geldbußen und die Einziehung von Unternehmenserlösen für den Staat scheinbar beinahe gleichrangig neben den klassischen Zielen der Strafverfolgung.

Ziel ist es in solchen durch Verfahren ausgelösten Krisensituationen eine schnelle Schadensbegrenzung zu erreichen und soweit als möglich Publizität zu vermeiden.

Wirtschaftsstrafverfahren setzen besondere Kenntnisse und Erfahrungen des Wirtschaftslebens voraus.

Es handelt sich häufig um auch Verdachtsfälle des Verstoßes gegen Abgabenvorschriften wie z.B. das Vorenthalten von Arbeitsentgelt, steuerstrafrechtliche Ermittlungen, der Verdacht des Betruges z.B. durch Missbrauch von Fördermitteln oder Insolvenzdelikte. Aber auch Bestechung und Bestechlichkeit und insbesondere Arbeitsunfälle sind immer wiederkehrende Delikte im Bereich des Unternehzmensstrafrechts.

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