Hinweisgeber & Ombudsmann Theo Förch GmbH & Co. KG

Hinweisgeber & Ombudsmann Theo Förch GmbH & Co. KG

Übersicht

Meine Aufgabe als Ombudsmann der Theo Förch GmbH & Co.KG ist es, für Mitarbeiter und anderen Personen als vertraulicher Ansprechpartner für Hinweise auf schwere Regelverstöße im Unternehmen zur Verfügung zu stehen.

Information durch Hinweisgeber an den Ombudsmann

Die Führung jedes Unternehmens ist darauf angewiesen, dass sie im Falle möglicher Regelverstöße Hinweise von Ihren Mitarbeitern, Kunden oder anderen Personen erhält. Mitarbeiter, die von Regelverstößen Kenntnis haben, sollten sich dabei vorrangig vertrauensvoll an ihre Vorgesetzten wenden.

Im Ausnahmefall könnten bei manchen Hinweisgebern allerdings Bedenken bestehen, dass ihre persönlichen Daten bekannt werden könnten – sie möchten gegenüber den Betroffenen anonym bleiben.

Keine Anonymität in polizeilichen Verfahren

Dies ist für Zeugen in von der Polizei geführten strafrechtlichen Ermittlungsverfahren meistens nicht möglich.

Daher geben sie entweder keine Hinweise an Vorgesetzte oder wählen die Form eines anonymen Schreibens an das Unternehmen. Dies schließt leider jede Nachfrage oder Bitte um Ergänzungen der Information aus und erschwert damit die Aufklärung des Sachverhalts.

Ombudsmann der Theo Förch GmbH & Co.KG

Für diese Fälle beauftragt die Theo Förch GmbH & Co. KG  mich als zusätzlichen Ansprechpartner als Ombudsmann. 

Ein Ombudsmann oder Vertrauensanwalt behandelt auf Wunsch die persönlichen Daten des Hinweisgebers vertraulich und gibt nur die Hinweise zur Sache an das ihn beauftragende Unternehmen weiter. Der Ombudsmann wird zwar nicht der Rechtsanwalt des Hinweisgebers, er schützt jedoch dessen Anonymität – auch dem Unternehmen gegenüber. Die Angaben zur Person unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht und dies ist unwiderruflich auch im Vertrag mit der Theo Förch GmbH & Co. KG vereinbart.

Für welche Hinweise bin ich als Ombudsmann zuständig?

Als Teil des Compliance Management Systems (CMS) der Theo Förch GmbH & Co. KG und damit zuständig für Hinweise bei schwerwiegenden Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften oder die Verhaltensrichtlinie.

Der Ombudsmann ist aber keine allgemeine Beschwerdestelle. Wenden Sie sich daher bei Verdacht von Datenschutzverstößen oder arbeitsschutzrechtlichen Hinweisen bitte gleich an die zuständigen betrieblichen Stellen.

Im Fokus stehen Hinweise auf mögliche Straftaten am Arbeitsplatz

  • Bestechung & Bestechlichkeit

  • Interessenkollisionen, wenn der Verdacht besteht, dass Mitarbeiter Kunden oder Lieferanten aus persönlichen Motiven bevorzugen

  • Kartellrechtsverstöße oder Preisabsprachen

Was passiert mit dem Hinweis?

Nachdem der Sachverhalt soweit als möglich mit dem Hinweisgeber aufgeklärt und besprochen wurde, wird dieser geprüft und ich berate das Unternehmen zum weiteren Vorgehen und welche weiteren rechtlichen Schritte eingeleitet werden können.

Wie kann ein Hinweisgeber Kontakt aufnehmen?

Sie können mit mir telefonisch Kontakt aufnehmen oder eine Nachricht an die eigens dafür vorgesehene E-Mail Adresse senden:

Telefonnummer: 07131 / 618 698 0 

ombudsmannfoerch@anwaelteheilbronn.de

Bitte hinterlassen Sie auf jeden Fall Ihre Kontaktdaten und zumindest einen Namen Ihrer Wahl, damit der Hinweis einem Vorgang zugeordnet werden kann. Ich werde unverzüglich mit Ihnen Kontakt aufnehmen.

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