Wirtschaftsstrafverfahren und Unternehmensstrafrecht

Wirtschaftsstrafverfahren und Unternehmensstrafrecht

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Unternehmensstrafrecht 

Ein eigenständiges Unternehmensstrafrecht gibt es  (bisher) nicht. Unternehmen können sich selbst nicht strafbar machen, sondern nur die an den Straftaten beteiligten Mitarbeiter. Diese werden in Ermittlungsverfahren als Zeugen oder Beschuldigte vernommen. Dies führt nicht nur zu einer deutlichen Verschlechterung der Arbeitsatmosphäre, sondern erfüllt die Unternehmensleitung und die Mitarbeiter häufig mit schweren Sorgen, was zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Produktivität des Unternehmens führen kann.

Konsequenzen für das Unternehmen 

Das es kein Unternehmensstrafecht gibt,  bedeutet nicht, dass strafbares Verhalten der Mitarbeiter für das Unternehmen ohne Konsequenzen bleibt. Es können gegen das Unternehmen erhebliche Bußgelder bis in den sechsstelligen Bereich verhängt werden, Vermögenswerte des Unternehmens können eingezogen und Bankkonten gesperrt werden. Erforderliche Zulassungen können entzogen und Auftragssperren verhängt werden. Der Ruf des Unternehmens in der kann Schaden nehmen und so Konkurrenten diese Situation für ihre Zwecke ausnutzen.

Können sich auch Unternehmen einen eigenen Anwalt nehmen ?

Bei schwerwiegenden Vorwürfen und den damit möglicherweise verbundenen hohen wirtschaftlichen Schäden für das Unternehmen ist es meist ratsam, wenn nicht der Anwalt der Geschäftsleitung auch die Interessen des Unternehmens vertritt. Dabei kommt es aber auf die Unternehmensgröße, die Gesellschaftsform und den Eigentümer des Unternehmens an.

Individualverteidigung der Mitarbeiter

Unternehmen als juristische Personen können nicht angeklagt werden. Im Unternehmensstrafrecht wird daher häufig gegen die individuell Verantwortlichen ermittelt, sodass in diesen Verfahren eine Verteidigung der individuellen Person notwendig ist. Dies trifft im Regelfall Mitarbeiter, denen eine Leitungsverantwortung übertragen wurde – Vorstände und Geschäftsführer stehen dabei zuerst im Fokus. Diese sind gesamtverantwortlich, leicht zu ermitteln und ihr persönliches Verschulden kann neben der eigenen Bestrafung auch zu einer zusätzlichen Geldbuße gegen das Unternehmen führen.

Professionelle Koordination der Interessen

Zu Beginn eines Ermittlungsverfahrens ist Vieles schnell zu überblicken und zu organisieren – Wer könnte verantwortlich sein, wer benötigt Rechtsrat und einen erfahrenen Verteidiger? Wie ist das Risiko einzuschätzen, in welcher Form und Umfang kann kooperiert werden und wie erhalte ich möglichst schnell Informationen zum Verfahren? – Dies alles zu koordinieren und zu übersehen benötigt einen erfahrenen und unvoreingenommenen Blick für das Wesentliche.

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