Rechte und Pflichten als Zeuge

Rechte und Pflichten als Zeuge

Übersicht

Was für Rechte und Pflichten habe ich als Zeuge?

Ihre Aussage als Zeuge kann ein wichtiger Beweis sein. Es ist Ihre
Aufgabe, so genau wie möglich wahrheitsgemäß auszusagen, was Sie tatsächlich gesehen und gehört haben. Es ist aber nicht Ihre Aufgabe, zu spekulieren, Schlussfolgerungen zu ziehen oder Ihre Meinung zu einem Vorfall mitzuteilen.

Dies zu trennen kann schwierig sein. Wenn Sie als Zeuge aussagen – und Sie kein Auskunftsverweigerungs- oder Zeugnisverweigerungsrecht wahrnehmen können oder wollen –  beachten Sie, dass Sie das Protokoll Ihrer Zeugenaussage wirklich gründlich durchlesen: Ungenauigkeiten oderMissverständnisse im Protokoll können später nur schwer korrigiert werden.

Sie sind auch verpflichtet, bei Ladung durch die Staatsanwaltschaft oder, wenn die Polizei mit derVernehmung direkt von der Staatsanwaltschaft beauftragt ist, bei der Polizei zu erscheinen. Dies gilt aber nicht bei jeder polizeilichen Ladung. Im Zweifel
kann Sie ein Anwalt als Zeugenbeistand beraten.

Wann habe ich ein Auskunftsverweigerungs- oder Zeugnisverweigerungsrecht?

Ein Auskunftsverweigerungsrecht als Zeuge besteht, wenn bei einer wahrheitsgemäßen Aussage ein Ermittlungsverfahren gegen Sie oder
einen Angehörigen eingeleitet werden könnte. Die Wahrnehmung des Auskunftsverweigerungsrechts bedeutet aber nicht, dass Sie tatsächlich eine Straftat begangen haben oder diese sogar zugeben.

Das Auskunftsverweigerungsrecht bezieht sich meist nur auf einzelne
Fragen, andere müssen möglicherweise wahrheitsgemäß beantwortet werden.

Ein Zeugnisverweigerungsrecht geht im Umfang viel weiter. Sie können in
diesem Fall vollständig und ohne weitere Begründung die Aussage verweigern. Ein
solches Zeugnisverweigerungsrecht kann aber nur bestehen, wenn es sich bei dem Beschuldigten um einen engeren Verwandten bzw. Angehörigen (z.B. Schwager) handelt. Sie sind auch in diesem Fall nicht berechtigt zu lügen – Sie können aber das Zeugnis verweigern. In diesen Fällen ist die Polizei verpflichtet, Sie vor der Aussage zu belehren – manchmal wird dies allerdings übersehen.

Eine Belehrungspflicht besteht aber nicht, wenn Sie Berufsgeheimnisträger (z.B. Anwalt, Steuerberater, Arzt oder Geistlicher oder Mitarbeiter des Jugendamts) sind. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Sie Ihr Schweigerecht und Schweigepflicht kennen und selber entscheiden können, ob Sie aussagen. Der Bruch der beruflichen Schweigepflicht ist strafbar. Das Zeugnisverweigerungsrecht bzw. die Schweigepflicht kann auch bei einer Durchsuchung besonders wichtig werden – denn auch spontane Aussagen können in Aktenvermerken durch die Polizei festgehalten werden.

Zu Ihrer Person müssen Sie als Zeuge vollständige Angaben machen.  Dazu gehört auch Ihre Adresse. Diese kann aber dem Beschuldigten über die Akteneinsicht bekannt werden.  Daher kann in begründeten Einzelfällen auch die Adresse Ihres Zeugenbeistands angegeben werden.

Was ist ein anwaltlicher Zeugenbeistand?

Sie können einen Anwalt als Zeugenbeistand beauftragen und dieser wird Sie über Ihre Rechte und Pflichten beraten. Er kann Sie natürlich nicht als Zeuge vertreten,
aber er kann Ihnen helfen zu prüfen, welche Fragen von Gericht,
Staatsanwaltschaft oder Verteidigung beantwortet werden müssen oder ob ein
Zeugnis- oder Auskunftsverweigerungsrecht besteht. In der Praxis kann die rechtzeitige Geltendmachung bei Gericht oder Staatsanwaltschaft auch dazu führen, dass Sie abgeladen werden und nicht bei Gericht erscheinen müssen.

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