Rechtsanwalt Tobias Göbel
Als erfahrener Fachanwalt für Strafrecht weiß ich, was für meine Mandanten in einem Strafverfahren auf dem Spiel stehen kann.
Einerlei, ob gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verbrechens oder Vergehens erhoben wurde, ob eine Hausdurchsuchung stattgefunden hat oder Ihnen gar Untersuchungshaft wegen eines Haftbefehls droht: Sie brauchen einen Rechtsanwalt an Ihrer Seite, bei dem Sie sicher sein können, dass dieser bereit ist, Ihre Rechte im Verfahren vor Gericht durchzusetzen und Sie dank seiner strafrechtlichen Kenntnisse und seiner Erfahrung in Strafverfahren professionell beraten kann.
Ein Strafverfahren kann mehr oder weniger schwerwiegende Folgen für Ihr weiteres Leben oder Ihre Karriere haben. Erfahrungsgemäß kann ich jedoch die Befürchtung mancher Mandanten vor dem Gefängnis – als schwerste Strafe – in den meisten Fällen bereits beim ersten Besprechungstermin nehmen.
Allerdings greifen neben einer Freiheitsstrafe auch eine Geldstrafe, ein Eintrag in das Führungszeugnis, ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis fühlbar in Ihr Leben ein. Die sonstigen Nebenfolgen wie finanzielle Haftung auf Schadenersatz, Verlust der Möglichkeit Geschäftsführer einer GmbH zu sein oder Ähnliches müssen ebenfalls bedacht sein.
Sie sollten daher möglichst schnell Schritte einleiten, um ihre Zukunft zu schützen. Der erste Schritt sollte stets sein, sich von einem erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht beraten zu lassen, der Ihnen hilft, die richtige Strategie zu finden.
Werdegang
Geboren in Tübingen, ist Rechtsanwalt Tobias Göbel nach dem Studium und Referendariat in Münster, Düsseldorf, Bielefeld und San Francisco seit 1999 als Rechtsanwalt zugelassen. Seine besonderen strafrechtlichen Kenntnisse konnte er bis 2004 in seiner Tätigkeit als Dozent für Strafrecht und Strafprozessrecht in einem bundesweiten Repetitorium vertiefen. Dabei gab er Studenten den „letzten intensiven Schliff“ für das Erste und Zweite Staatsexamen. Als Rechtsanwalt war er bis 2004 im Arbeitsrecht, Schadensersatzrecht und im Strafrecht in einer mittelständischen Wirtschaftskanzlei in Leipzig tätig. Nach Prüfung seiner theoretischen und praktischen Fachkunde darf er bereits seit 2003 den Fachanwalt für Strafrecht führen und nimmt regelmäßig an beruflichen Fortbildungen teil.
2004 wechselte Rechtsanwalt Göbel zu der damaligen Heilbronner Wirtschaftskanzlei Pfefferle, Koch, Helberg & Partner und spezialisierte sich seitdem ausschließlich auf seine Tätigkeit in Straf- und Bußgeldverfahren. Ein Schwerpunkt der Kanzlei war das Verkehrsrecht und in diesem Bereich war Rechtsanwalt Göbel für die Bereiche Verkehrsstrafrecht, Fahrerlaubnisrecht und spezielle Bußgeldsachen im Güterkraftverkehrsrecht und Personenbeförderungsrecht für Speditionen und Busunternehmen zuständig.
Neben allgemeinen Strafsachen im Betäubungsmittel- und Jugendstrafrecht erweiterte sich das Tätigkeitsfeld auch zunehmend in den Bereich der Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren.
Bereits ab dem Jahr 2008 zeigte sich auch ein zunehmendes Interesse der Mandantschaft an präventiver bzw. strukturierter Beratung im Bereich des Unternehmensstrafrechts. Bereits in den Jahren 2008 bis 2009 nahm Herr Rechtsanwalt Göbel an umfangreichen Weiterbildungen als zertifizierter Compliance Officer und Fraud Manager teil. Im Bereich Compliance berät er seitdem Unternehmen und unterstützt diese, auch mit mit erfahrenen Kooperationspartnern, bei der Organisation ihrer Compliancemanagementsysteme. Regelmäßig führt er auch Inhouse-Seminare zur Weiterbildung von Mitarbeitern und anderen wirtschaftsstrafrechtlichen Compliancethemen bei Unternehmen durch.
Im Jahr 2020 gründete Rechtsanwalt Göbel seine eigene Kanzlei, in welcher er in Kooperation im Hause mit der Steuerberatung Gutöhrle und Herrn Rechtsanwalt Lutz Lohmann von der Ernestus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wirtschaftsstrafrechtliche Beratung anbietet und Verteidigungen führt.