Einziehung und Arrest ihres Vermögens -Verteidigung Anwälte Heilbronn

Einziehung und Arrest ihres Vermögens -Verteidigung Anwälte Heilbronn

Übersicht

Meist in der Mitte von Anklagen verborgen findet sich inzwischen fast immer der Antrag auf Einziehung von hohen Geldbeträgen vom Beschuldigten. Diese Abschöpfung von Geld wird nicht nur bei Betrug, Vorenthalten von Arbeitsentgelt oder Hehlerei beantragt, sondern auch bei Betäubungsmitteldelikten und Einbruchsdiebstählen beantragt. Rechtsanwalt Göbel berät Sie bei drohendender Einziehung und Arrest ihres Vermögens.

Einziehung des Bruttobetrags

Eingezogen wird stets der Bruttobetrag – nicht der Gewinn. Kosten werden nicht abgezogen. Kauft der Verdächtige beispielsweise gestohlene Ware für 5000,-€ an und verkauft sie für 6500,-€, ist das eine Hehlerei. Der Staat zieht beim Täter dann 6500,-€ Wertersatz ein und nicht nur 1500,-€ Gewinn.

Der Antrag auf Einziehung ist seit 2017 für die Staatsanwaltschaft zwingend und soll dafür sorgen, dass die Erlöse von Straftaten nicht bei den Straftätern verbleiben – „Verbrechen soll sich nicht lohnen“. Dafür bildet der Staat spezielles Personal aus und schafft dafür sogar neue Stellen. Dies aber nicht ganz uneigennützig. In Baden Württemberg wurde dafür bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe eine zentrale Stelle gegründet, die mit sehr effektiv arbeitet vgl. z.B. Heilbronner Stimme

Quelle: Landtag BW 16.07.2019 Ds.: 16 / 6631

Einziehung für Geschädigte

Steht der Geschädigte fest, muss dieser seine Ansprüche innerhalb von 6 Monaten bei der Staatskasse anmelden. Die Geschädigten sind tatsächlich häufig damit überfordert, rechtzeitig ihre Ansprüche in der richtigen Form geltend zu machen. Meldet aber kein Geschädigter seine Ansprüche an, behält der Staat das eingezogene Geld.

Der Staat zieht auch Vermögen beim Arbeitgeber des Täters ein. Dies betrifft nicht nur rechtswidrige z. B. durch Bestechung eingeleitete Geschäfte, sondern auch ersparte Aufwendungen wie z. B. bei Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen oder Steuern.

Einziehung und Insolvenzverfahren

Besonders belastend sind die Einziehungsanordnungen, da Sie insolvenzfest sein können, d. h. selbst nach einem Schuldenbereinigungsverfahren werden von der Staatsanwaltschaft häufig noch Einziehungsbeträge durch Pfändungen vollstreckt, wenn der Mandant wieder zu Geld kommt. Dies bedeutet, man wird diese Schulden möglicherweise bis zum Ende seines Lebens nicht mehr los.

Vermeidung von Einziehung und Arrest

Einwendungen können gegen die Einziehung und ihre Höhe sowohl im Ermittlungsverfahren als auch noch im Vollstreckungsverfahren erhoben werden. So sind z. B. Vergleichsverhandlungen zur Schadenswiedergutmachung nicht nur für die Einziehung, sondern auch für Strafzumessung häufig positiv.

Auch eine strafrechtlichen Verteidigung und Beratung ist stets vom Ende her zu denken und eine mögliche Einziehung inzwischen ein ganz wesentlicher Faktor bei der Vorbereitung der Gesamtverteidigung. Rechtsanwalt Göbel berät Sie bei drohendender Einziehung und Arrest ihres Vermögens.

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