Was kostet ein Rechtsanwalt?
Mein Mandant soll nach Abschluss seines Verfahrens das Gefühl haben, dass seine Kosten in einem guten Verhältnis zur Leistung stehen.
Das heißt seriöser Weise nicht, dass ich Ihnen einen Freispruch garantieren kann, aber ich werde sie immer bestmöglich verteidigen. Es heißt auch, dass wir offen über die Vergütung sprechen – denn ja, die Tätigkeit eines Rechtsanwalts kostet Geld.
Gebühren nach dem RVG
Die Abrechnung der Anwaltstätigkeit richtet sich grundsätzlich nach den Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG oder weitere Informationen Bundesrechtsanwaltskammer ). Dort sind die Höhe der Mindest- und Höchstgebühren bestimmt. Die genaue Höhe der Gebühren bestimmt sich dabei aufgrund „des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers“ sowie des Haftungsrisikos.
Vergütungsvereinbarungen
Es gibt Fälle, bei welchen erfahrungsgemäß die Gebührenrahmen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes nicht ausreichen, z.B. in Steuerstrafsachen, Insolvenzstrafsachen oder sonstigen komplexen Wirtschaftsstrafverfahren. In diesen Fällen schlage ich Ihnen eine angemessene Vergütungsvereinbarung vor, die sich regelmäßig an den oben genannten Kriterien orientiert.
Was zahlt die Rechtsschutzversicherung?
Wenn ein Strafrechtsschutz in der Rechtsschutzversicherung enthalten ist, bestimmt sich der genaue Umfang der Versicherung nach den Vertragsbedingungen.
Eine Rechtsschutzversicherung ist keine gesetzliche Krankenversicherung, d.h., der Mandant bleibt Ansprechpartner für die abgerechnete Leistung. Er hat gegen die Rechtsschutzversicherung bei Deckungszusage einen eigenen Anspruch auf Erstattung. Die Rechtsschutzbedingungen sind von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich und teilweise kommt es auch auf den Abschlusszeitpunkt des Vertrages an, sodass hier nur relative allgemeine Ausführungen getroffen werden können.
Rechtsschutzsversicherung im Straf- und Bußgeldverfahren
Grundsätzlich gilt, dass bei einer Verkehrsrechtsschutzversicherung sämtliche Kosten und Auslagen für Bußgeldverfahren auch bei Verurteilung übernommen werden.
Ebenso erfolgt eine Übernahme bei Verkehrsstraftaten, auch bei Verurteilung wegen fahrlässigen Straftaten und bei Einstellungen des Verfahrens beim Verdacht von vorsätzlichen Straftaten.
Verurteilungen wegen vorsätzlicher Verfahren lassen den Versicherungsschutz im Verkehrsrecht und bei allgemeinen Rechtsschutzverträgen häufig entfallen, wenn kein besonderer Spezial-Strafrechtsschutz besteht.
Die Gebühren und Auslagen werden in Höhe der gesetzlichen Gebühren bezahlt, wobei zunehmend zu beobachten ist, dass die Sachbearbeiter der Rechtsschutzversicherungen auf die Höhe der abgerechneten Gebühren pauschale Abzüge vornehmen. Im Rahmen des „aktiven Schadensmanagements“ haben Rechtsschutzversicherungen auch mit Kollegen Pauschalvereinbarungen unterhalb der gesetzlichen Gebühren getroffen. Diese werden von den Versicherungen – als für die Versicherung – bessere Alternative als Anwalt empfohlen.
Fahrtkosten
Fahrtkosten zu auswärtigen Gerichten werden von den Rechtsschutzversicherungen meist nicht übernommen.
Antrag auf Deckungszusage
Den Antrag auf Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung stellen wir für Sie, ohne dass dafür weitere Kosten entstehen.