Jugendstrafverfahren

Jugendstrafverfahren

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Jugendstrafrecht und David Bowie

Auch David Bowie erhielt bereits ein Anklage – wenn auch nicht im Jugendstrafverfahren und wurde doch ein überaus wertvolles Mitglied unserer Gesellschaft – deswegen liegt der Schwerpunkt des Jugendstrafrechts auch zu Recht auf dem Erziehungsgedanken.
Was ist ein Jugendstrafverfahren?

Das Jugendstrafverfahren ist ein „echtes“ Strafverfahren, d.h. die Polizei ermittelt, die Staatsanwaltschaft klagt an und das Jugendgericht trifft ein Urteil. Wenn daher von Polizeibeamten der Eindruck vermittelt werden sollte, dass das Verfahren eigentlich gar kein richtiges Strafverfahren ist und gar nicht so schlimm ist, kann das richtig sein – der Beschuldigte kann aber auch am Ende ein böse Überraschung erleben und in Haft gehen.

Strafmündig sind Jugendliche bereits ab 14 Jahren – darunter sind Sie als Kinder schuldunfähig. Zwischen 18 Jahren und 21 Jahren reifen viele Erwachsene noch heran sie stehen als Heranwachsende, zwischen Erwachsenen und Jugendlichen. In diesem Alter kann noch Jugendstrafrecht angewandt werden oder aber das allgemeine Strafrecht.

Strafen, Erziehung und Zuchtmittel

Wesentliche Unterschiede zum allgemeinen Strafrecht liegen im Verfahren und bei den Rechtsfolgen. Die Straftaten sind die gleichen wie bei Erwachsenen, der Staat reagiert aber anders auf diese.

Eine Rauferei auf dem Schulhof ist rechtlich eine Körperverletzung – sie muss aber anders bestraft werden als eine Schlägerei zwischen Erwachsenen. Das Jugendstrafrecht legt  bei den Rechtsfolgen einen Schwerpunkt auf den Erziehungsgedanken. So können Erziehungsmaßregeln verhängt werden, wie z.B. Weisungen der Aufnahme einer Arbeit, ein sozialer Trainigskurs oder zur Schadenswiedergutmachung an einem Täter – Opfer Ausgleich teilzunehmen oder auch ein Zuchtmittel wie der Jugendarrest, aber auch Nebenstrafen und Maßregeln wie Fahrverbote oder Entziehung der Fahrerlaubnis.

In besonders schweren Fällen oder bei Wiederholungstätern kann auch eine Jugendstrafe bis zu 10 Jahren Haft verhängt werden.

Schwer wiegen inzwischen auch die möglichen Nebenfolgen – wie Registereinträge, Schadensersatzansprüche von Verletzten und Versicherungen wie z.B. die Krankenkasse für Behandlungskosten oder die Einziehung von Erlösen aus Straftaten, die bei Betäubungsmitteldelikten 4-5 stellige Geldbeträge erreichen können.

Jugendgericht

Zuständig ist stets das Amtsgericht und die Staatsanwaltschaft am Wohnort des Beschuldigten – also auch, wenn die Tat in Berlin begangen wurde, wird das Verfahren in Heilbronn geführt werden. Verfahren von Jugendlichen sind stets nicht öffentliche Verhandlungen. Es gibt im Verfahren noch viele andere Abweichungen.

Jugendgerichtshilfe

Ein wichtige Aufgabe hat die Jugendgerichtshilfe. Der Besuch dort sollte zuvor besprochen werden, denn diese gibt z. B. eine Empfehlung bei Gericht für die Sanktion ab und ob bei einem Heranwachsenden Jugendrecht angewandt werden soll.

Zusammenfassend: Nehmen Sie Jugendgerichtsverfahren nicht auf die „leichte Schulter“, auch wenn Ihnen von der Polizei dieser Eindruck vermittelt wird, sondern überlegen Sie, welche Straftat bei einem Erwachsenen vorliegen würde. Dann entscheiden Sie, ob eine Beratung Sinn macht. Möglicherweise kann man dabei auch manche unbegründete Sorge schnell zerstreuen. Auf jeden Fall können Sie und Ihre Kinder danach die Situation besser einschätzen und bessere Entscheidungen treffen.

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