Wirtschaftsstrafrecht

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Wirtschaftsstrafrecht

Wirtschaftsstrafrecht umfasst alle Strafvorschriften, die im Bereich der Wirtschaft liegende Tatbestände unter Strafe stellen. In den letzten Jahren hat der Gesetzgeber ein verstärktes Augenmerk darauf gelegt, die Wirtschaft auch durch Straf- und Bußgeldrecht zu lenken und somit strafrechtsfreie Räume im Firmen- und Unternehmensstrafrecht aus der Welt zu schaffen. Das Ziel von Verteidigern im Wirtschaftsstrafrecht ist es, durch Ermittlungsverfahren bedrohte Unternehmen vor der Insolvenz zu schützen und drohende Strafen auch von den betroffenen individuellen Personen abzulenken.

Laut Gesetzgeber sind Wirtschaftsstrafverfahren Verfahren, die besondere Kenntnisse und Erfahrungen des Wirtschaftslebens voraussetzen.

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