„Nichtiger Bußgeldkatalog“ – Fahrverbot und Bußgelder und Punkte?

„Nichtiger Bußgeldkatalog“ – Fahrverbot und Bußgelder und Punkte?

Übersicht

Inzwischen hat jeder mitbekommen, dass der neue Bußgeldkatalog dasselbe Schicksal wie die HennenhaltungsVO 1999 haben und daher insgesamt nichtig sein soll.
Die Empfehlung, dass sich jeder daher gegen die verschärften Fahrverbote wehren und selbst bei Rechtskraft einen Gnadenantrag stellen kann, ist auf jeden Fall zutreffend. Häufig übersehen wird aber auch die Erhöhung der Bußgelder, die zur Eintragung von ungerechtfertigten Punkten in Flensburg führen kann. So stieg z.B. der Regelsatz bei Parken oder Parken in 2. Reihe mit Behinderung von 15 € auf 70 € und damit wird in Flensburg für 2 ½ Jahre ein Punkt eingetragen – was möglicherweise bei bestehenden Voreintragungen einer zu viel sein könnte.
Dies gilt nicht nur bei Entzug der Fahrerlaubnis bei 8 Punkten, sondern sehr viel schneller, wenn z. B. in absehbarer Zeit ein „begleitetes Fahren“ erfolgen soll.

Daher gilt: „Augen auf“ nicht nur im Straßenverkehr.

Ähnliche Beiträge

Kontakt

Cookie Consent mit Real Cookie Banner